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66-21 Konkretisierung der Testpflicht-Umsetzung

Bastian Kubitza
Corona-News

Konkretisierende Information der vbw zur Testung in öffentlichen Testzentren, Apotheken, etc.

In welchen Formen kann der Arbeitgeber dieser Angebotspflicht Genüge tun?

Mindestanforderung ist die Ausgabe von Selbsttests zur Eigenanwendung für alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten.

Genügt der Verweis (per Mail) auf ein betriebsexternes Testzentrum und dessen Öffnungszeiten inklusive Anmeldelink?


Nein, es muss mit einem externen Testzentrum eine Vereinbarung getroffen werden, wonach die Beschäftigten dort getestet werden können. Diese Vereinbarung ist auch im Hinblick auf die Glaubhaftmachung der Erfüllung der Angebotsverpflichtung gegenüber der Gewerbeaufsicht erforderlich.

Falls ja, muss das Testzentrum in räumlicher Nähe sein (km-Umkreis?)?


Hierzu macht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung keine Angaben. Die Entfernung muss aber für den Arbeitnehmer zumutbar sein.

Genügt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten nachträglich erstattet oder muss der Arbeitgeber direkt mit dem Testzentrum vertraglich (z.B. in Form eines Kooperationsvertrages) die Kostenübernahme seiner Mitarbeiter geregelt haben, so dass dieser nicht in Vorkasse muss?


Siehe Antwort Frage 2. Es ist eine vertragliche Vereinbarung erforderlich.