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Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 14. Dezember 2020

Thomas Perzl
Corona-News

heute wurden die Beschlüsse vom Ministerrat in Bayern bestätigt, diese müssen morgen auch noch vom Bayerischen Landtag bestätigt werden. Morgen werden diese Maßnahmen dann in die Verordnung übernommen. Bayern setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz streng um, bitte beachten Sie, dass in Bayern auch eine landesweite Ausgangssperre gilt. Leider ergeben sich immer noch viele Fragen aus den aktuellen Beschlüssen, wir versuchen gerade alles zu klären, bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit mit einer E-Mail an uns und nicht telefonisch.

Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 14. Dezember 2020

Das Infektionsgeschehen in Bayern macht es notwendig, dass landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh gilt. Das bedeutet konkret:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,

3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,

5. der Begleitung Sterbender,

6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder

7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Konkret ist ab dem 16. Dezember 2020 bis vorerst zum 10. Januar 2021 folgendes vorgesehen:

Einzelhandel

Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte (Anmerkung: Stand heute, sind hier auch Weingeschäfte gemeint!), Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen.

Dienstleistungsbetriebe

Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure mit ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

Gastronomie und Kantinen

In der Gastronomie sind weiterhin nur die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auch bei mitnahmefähigen Produkten untersagt. Kantinen bleiben offen.

Schulen und Kindertagesstätten

Die bayerischen Schulen werden geschlossen. Schulveranstaltungen und Mittagsbetreuung finden nicht statt.

Angebote des Distanzlernens werden in allen Schularten und Jahrgangsstufen bis zum 18. Dezember 2020 eingerichtet.

Für die Zeit bis zu den regulären Weihnachtsferien (also bis einschließlich 22. Dezember 2020) wird an den Schulen für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, zudem eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird das Nähere im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung regeln.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird gemeinsam mit den einschlägigen Trägern der Kindertageseinrichtungen etc. das Nähere für eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, durch Bekanntmachung regeln.

Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wissenschaftliche Präsenzbibliotheken werden geschlossen.

Sonderregelungen für Weihnachten

Nur für die drei Weihnachtstage 24. bis 26. Dezember 2020 gilt darüber hinaus, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen dürfen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen. Zum engsten Familienkreis gehören außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige.

Anmerkung: Die Ausgangssperre gilt auch am Heiligen Abend. Entweder um 21:00 Uhr wieder Daheim sein oder bei dem besuchten Hausstand übernachten.

Weitere Beschlüsse:

  • An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.
  • Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt untersagt.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Zeit bis 10. Januar 2021 von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert.
  • Weiter sieht der Ministerrat einen Bedarf für die Auslieferung von Paketen an den Endkunden für den vierten Adventssonntag (20. Dezember 2020). Angesichts des ab dem 16. Dezember 2020 (Mittwoch) geltenden Lockdowns soll für den letzten Adventssonntag eine Auslieferung von Paketen bis zum Endkunden ermöglicht werden.

Weiteres Vorgehen

Die Maßnahmen sollen am 15. Dezember 2020 im Landtag behandelt werden. Anschließend soll die entsprechende Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht werden.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Thomas Perzl

Verbandssprecher / Referent für Politik und Kommunikation

PS: Sie benötigen psychische Unterstützung in dieser schweren Zeit? Dann nutzen Sie bitte unsere eingerichtete Telefonsprechstunde (kostenfrei)! Jeden Mittwoch, von 10.00 – 11.00 Uhr und jeden Freitag, von 16.00 – 17.00 Uhr ist die Telefonnummer: 089-54056 100 für diese Zwecke freigeschaltet.

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