das bayerische Gesundheitsministerium hat die FAQ-Liste (ehemals Positivliste) überarbeitet, die überschaubaren Änderungen möchten wir Ihnen gerne erläutern:
FAQ-Liste Corona-Krise und Wirtschaft – Stand 26. Januar 2021
Die Regelungen zu Geschäftsschließungen führen in vielen Bereichen zu Abgrenzungsfragen, ob beziehungsweise in welchem Umfang bestimmte Geschäfte jetzt noch geöffnet sein dürfen. Als „Hilfestellung“, hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine FAQ-Liste veröffentlicht, die zuletzt mit dem Stand heute – 26. Januar 2021 aktualisiert wurde.
In der aktuellen Fassung wurden die bisherigen Einschränkungen für Großbetriebsformen gestrichen. Die bisherige Passage, die nun nicht mehr enthalten ist, lautete:
„Sonderregelung Großbetriebsformen: Bei Großbetriebsformen des Handels wie insbesondere SB-Warenhäusern, Verbrauchermärkten und großflächigen Drogeriemärkten gilt die Mischbetriebsregelung nicht, wenn nicht-erlaubte Sortimente in eigenen, gut abgrenzbaren Abteilungen (etwa eigenes Stockwerk; zusammenhängende, gut abgrenzbare größere Fläche) des Betriebs angeboten werden. Diese Abteilungen sind zu schließen.“
Anmerkung: Dementsprechend ist davon auszugehen, dass Großbetriebe des Lebensmittelhandels und der Drogerien ihre Randsortimente ab sofort unabhängig von der Größe wieder verkaufen können.
Maskenänderung bei Click&Collect für das Personal
Es gibt auch eine Änderung bei Click&Collect. Die FFP2-Maskenpflicht besteht jetzt nur noch für Kunden und Begleitpersonen der Kunden. Für das Personal besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
17-21: FAQ-Liste Corona-Krise und Wirtschaft
das bayerische Gesundheitsministerium hat die FAQ-Liste (ehemals Positivliste) überarbeitet, die überschaubaren Änderungen möchten wir Ihnen gerne erläutern:
FAQ-Liste Corona-Krise und Wirtschaft – Stand 26. Januar 2021
Die Regelungen zu Geschäftsschließungen führen in vielen Bereichen zu Abgrenzungsfragen, ob beziehungsweise in welchem Umfang bestimmte Geschäfte jetzt noch geöffnet sein dürfen. Als „Hilfestellung“, hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine FAQ-Liste veröffentlicht, die zuletzt mit dem Stand heute – 26. Januar 2021 aktualisiert wurde.
In der aktuellen Fassung wurden die bisherigen Einschränkungen für Großbetriebsformen gestrichen. Die bisherige Passage, die nun nicht mehr enthalten ist, lautete:
„Sonderregelung Großbetriebsformen: Bei Großbetriebsformen des Handels wie insbesondere SB-Warenhäusern, Verbrauchermärkten und großflächigen Drogeriemärkten gilt die Mischbetriebsregelung nicht, wenn nicht-erlaubte Sortimente in eigenen, gut abgrenzbaren Abteilungen (etwa eigenes Stockwerk; zusammenhängende, gut abgrenzbare größere Fläche) des Betriebs angeboten werden. Diese Abteilungen sind zu schließen.“
Anmerkung: Dementsprechend ist davon auszugehen, dass Großbetriebe des Lebensmittelhandels und der Drogerien ihre Randsortimente ab sofort unabhängig von der Größe wieder verkaufen können.
Maskenänderung bei Click&Collect für das Personal
Es gibt auch eine Änderung bei Click&Collect. Die FFP2-Maskenpflicht besteht jetzt nur noch für Kunden und Begleitpersonen der Kunden. Für das Personal besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
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Updated on Feb 01, 2021 by t.Perzl
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