Welche Betriebe, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
Abgabe von Speisen zum Mitnehmen
Apotheken
Auslieferung von Speisen
Automatisierte Auto- und LKW-Waschanlagen
Autovermietstationen
Babyfachmärkte
Bäckereien
Bahn
Banken, Geldautomaten
Baugewerbe
Baumärkte für Handwerker mit Handwerksausweis, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte
Baustoffhandel
Baustellen
Bestatter
Betriebe der Industrie, des produzierenden Gewerbes, der Logistik, des Speditions und Transportgewerbes, der Land- und Forstwirtschaft
Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.)
Click und Collect (Abholen von z.B. online bestellten Waren) nur bei Ladengeschäften, die öffnen dürfen
Computerservice und -reparatur (nur beim Kunden)
Diabetesfachgeschäft
Dienstleister außerhalb eines Ladengeschäfts, also soweit sie online oder telefonisch tätig sind oder den Kunden besuchen, Ausnahme: körpernahe Dienstleistungen
Handwerkerleistungen beim Kunden/außerhalb eines Ladengeschäfts (Ausnahme: Handwerker, die bei der Dienstleistung notwendigerweise die Kunden berühren müssen wie Friseure)
Heilpraktiker
Hofläden für Lebensmittel
Hörgeräteakustiker, Hörakustiker
Hundepension
Immobilienmakler (außerhalb eines Ladengeschäfts, d.h. Besichtigungen möglich)
Jagdbedarf
Kaminkehrer
KFZ- und Motorradwerkstätten, Ersatzteilhandel, Pannenhilfe, Wartung, Reifenwechsel aus Sicherheitsgründen
Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, Tieren, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw.
Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
Landschafts- und Gartenbau (außerhalb eines Ladengeschäfts)
Lebensmittelhandel + Direktvermarktung
Lebensmittelspezialgeschäfte (Spirituosen-, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte, Weinhandel)
Lieferdienste (auch bei geschlossenen Ladengeschäften; Bestellung Online oder per Telefon; Lieferung zum Kunden durch das Unternehmen selbst oder durch externe Lieferdienste)
Lieferung und Montage von Waren
LKW-Verkauf an Geschäftskunden
Online-Handel
ÖPNV und ÖPNV-Kundencenter
Optiker
Paketstationen
Reformhäuser
Reinigungen
Reinigungsdienstleister
Telekommunikationsläden / Servicestellen der Telekommunikation zur Reparatur von Telekommunikationsgeräten und zur Beratung und Behebung von Internet- und Kommunikationsproblemen (Warenverkauf ausgenommen)
Rollende Supermärkte
Saisonverkaufshütten für Lebensmittel
Sanitätshäuser
Schreibwaren zur Versorgung von zu Hause lernenden Schülern/Studenten und zur betrieblichen Bedarfsdeckung
Schlüsseldienst
Skiwerkstätten (ohne Verkauf)
Sparkassen
Stör- und Notdienste
Taxis
Tankstellen, Tankstellenshops und SB-Waschanlagen
Tierbedarf
Tiernahrung
Tierpflege, wenn unaufschiebbarer Bedarf
Verkehrsdienstleistungen
Versicherungsvermittler (online oder telefonisch oder beim Kunden)
Vinotheken (ohne Ausschank und Verkostung)
Waschsalons
Weihnachtsbaumverkauf
Wertstoffhöfe
Wochen- und Bauernmärkte, nur Lebensmittelverkauf
Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Zeitungszustellung
Welche Betriebe haben ab 16.12.2020 noch offen?
Welche Betriebe, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
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Vorstandsmitglied BDS-FFB & BDS-Oberbayern
Wenn alle zampacken, und sich drauf konzentrieren was möglich ist, können wir einiges bewegen!Kommentare
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